










Regeln für die Zwangsarbeit
Die Nationalsozialist:innen hielten die millionenfache Anwesenheit von Zwangsarbeiter:innen im Deutschen Reich für eine große Gefahr – für die öffentliche Sicherheit und vor allem für die „rassische Reinheit“ der Deutschen. Um diese vermeintlichen Gefahren abzuwehren, erließen der NS-Sicherheitsapparat und die Arbeitsverwaltung schon ab 1940 scharfe Aufenthalts- und Verhaltensregeln für Zwangsarbeiter:innen. Ab März 1940 galten die „Polenerlasse“ und 1942 wurden die „Ostarbeitererlasse“ eingeführt. Alles in allem reglementierte eine unübersichtliche Vielfalt von Bestimmungen alle Lebensbereiche der Zwangsarbeiter:innen.

Rassismus nach Vorschrift
Auch Deutsche wurden stetig mit strengen und moralisierenden Verhaltensregeln gegenüber Zwangsarbeiter:innen konfrontiert. Ihnen wurden insbesondere jegliche Kontakte oder Hilfeleistungen streng untersagt. Die rassistische Ideologie wurde so zum Leitfaden des Handelns in allen Lebensbereichen.

Hierarchie und Regelwerk
Entsprechend der nationalsozialistischen Rassenideologie galten je nach Herkunft der Zwangsarbeiter:innen unterschiedliche Regeln. Ganz oben in der rassistischen Hierarchie standen „arische“ Deutsche als Herrenmenschen, ihnen folgten Menschen aus Nord- und Westeuropa. Am Ende der Stufenleiter befanden sich Polen, sowjetische Arbeitskräfte („Ostarbeiter“) und schließlich Jüdinnen und Juden sowie Sinti:zze und Rom:nja. Menschen aus Polen, und der Sowjetunion sowie jüdische Menschen mussten Kennzeichen an der Kleidung tragen. Sie durften sich nicht frei bewegen und waren von drakonischen Strafen bedroht.
Impressionen der Interventionen_2024
Künstlerische Interventionen, die im Zuge der Museumseröffnung am 8. Mai 2024 entstanden sind, holen einige Regeln als „Störer“ in den öffentlichen Raum, und zwar vor allem dorthin, wo sie im damaligen Alltag des Nationalsozialismus gegolten hätten: im öffentlichen Nahverkehr, im Stadtraum, an Orten der Kultur, der Arbeit und Freizeit.



















