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Zwangsarbeit vor dem Krieg

Arbeit bedeutete im Nationalsozialismus nicht für jede:n das Gleiche.
Die NS-Gesellschaftsordnung teilte die Menschen in Angehörige der propagierten „Volksgemeinschaft“ und solche, die aus rassistischen oder politischen Gründen von ihr getrennt werden sollten.
Den Ausgeschlossenen drohten nicht allein soziale Isolierung, Gewalt und Verhaftung. Häufig wurden sie zu erniedrigenden Arbeiten gezwungen. Die Arbeit „arischer“ Deutscher hingegen galt als Ehrendienst am deutschen Volk.

→ Die deutsche Arbeitsverwaltung

Das wichtigste Instrument des NS-Staates zur Zwangslenkung des Arbeitsmarktes waren die Arbeitsämter. Mit der Einführung der Dienstpflicht konnten sie seit 1938 allen Deutschen auch gegen ihren Willen Arbeitsplätze zuweisen – vor allem in der Rüstungsindustrie. Mit dem Ziel, Armee und Wirtschaft bis 1940 kriegsfähig zu machen, wurde 1936 die „Vierjahresplan“-Behörde geschaffen, in deren Geschäftsgruppe „Arbeitseinsatz“ Mitarbeiter:innen der Arbeitsämter beschäftigt waren. Sie sollten den Arbeitsmarkt auf den Krieg vorbereiten. Auch bei der Ausgrenzung der Jüdinnen:Juden spielten die Arbeitsämter eine zentrale Rolle. Seit 1938 zogen sie Jüdinnen:Juden zum „geschlossenen Arbeitseinsatz“ heran.


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