→ Die deutsche Arbeitsverwaltung
Das wichtigste Instrument des NS-Staates zur Zwangslenkung des Arbeitsmarktes waren die Arbeitsämter. Mit der Einführung der Dienstpflicht konnten sie seit 1938 allen Deutschen auch gegen ihren Willen Arbeitsplätze zuweisen – vor allem in der Rüstungsindustrie. Mit dem Ziel, Armee und Wirtschaft bis 1940 kriegsfähig zu machen, wurde 1936 die „Vierjahresplan“-Behörde geschaffen, in deren Geschäftsgruppe „Arbeitseinsatz“ Mitarbeiter:innen der Arbeitsämter beschäftigt waren. Sie sollten den Arbeitsmarkt auf den Krieg vorbereiten. Auch bei der Ausgrenzung der Jüdinnen:Juden spielten die Arbeitsämter eine zentrale Rolle. Seit 1938 zogen sie Jüdinnen:Juden zum „geschlossenen Arbeitseinsatz“ heran.