Ein besonderes Augenmerk der Sicherheitsbehörden lag auf der Verfolgung von Kontakten zwischen Zwangsarbeiter:innen und Deutschen. Diese sollten unbedingt vermieden werden, um die beschworene ethnische „Reinheit“ der sogenannten Volksgemeinschaft nicht zu gefährden. Sexuelle Beziehungen, die verbotener Umgang genannt wurden, waren streng untersagt. Öffentliche Bekanntmachungen über die Hinrichtungen von Zwangsarbeitern warnten: Wer sich gegen die deutschen Kriegs- und Sittengesetze vergeht, wird aufgehängt!
Bei der Bestrafung sexueller Kontakte schlug der Rassismus mit ganzer Wucht durch: Westlichen Kriegsgefangenen drohte Gefängnishaft, Zwangsarbeitern und Kriegsgefangenen aus Polen und der Sowjetunion die Hinrichtung. Die beteiligten deutschen Frauen wurden öffentlich gedemütigt und viele von ihnen in Konzentrationslager eingewiesen. Deutschen Männern drohten wegen verbotenen Umgangs mit Frauen aus dem besetzten Europa geringere Strafen – meistens kam es nicht zu Ahndungen.
Nur ein Beispiel von vielen Hunderten: Am 18. April 1941 wurde der polnische Zwangsarbeiter Julian Majka in Michelsneukirchen in Franken hingerichtet. Die Exekution wurde unter anderem von SS-Männern des Konzentrationslagers Flossenbürg vollzogen. Häftlinge des KZ Flossenbürg mussten helfen. Polnische Zwangsarbeiter:innen, die in der Gegend arbeiteten, mussten sich nach der Erhängung von Majka am Exekutionsort einfinden. Ein Beamter der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) drohte ihnen mit einem ähnlichen Schicksal, falls sie die rassistischen Vorschriften nicht einhalten würden.