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Totale Überwachung

Zwangsarbeiter:innen wurden überwacht und mit Strafen bedroht. Eine Schlüsselrolle spielte die Geheime Staatspolizei (Gestapo).

Zwei Männer stehen nebeneinander. Der rechts stehende Mann hält einen Hund an der Leine. Im Hintergrund sind Baracken zu sehen.
Deutsches Wachpersonal eines Zwangsarbeiterlagers der Firma Wilhelm Quester in Köln, undatiert.

Alle Lebensbereiche der Zwangsarbeiter:innen wurden ständig überwacht. Gerade auf dem Arbeitsplatz oder in Massenunterkünften blieben ihnen keine Räume für persönliche Bedürfnisse. Viele Bestrafungen erfolgten vor Ort, doch oftmals wurden Zwangsarbeiter:innen auch in die Hände der Sicherheitsbehörden übergeben. Zuständig waren das Reichssicherheitshauptamt und – diesem untergeordnet – die Gestapo.

Für eine möglichst engmaschige Überwachung nutzte die Gestapo polizeiliche Hilfsdienste, Hinweise aus der Bevölkerung und Anzeigen der Betriebsleitungen. Um Arbeitsdisziplin zu erzwingen, Sabotage aufzudecken und unerwünschte Kontakte zu Deutschen zu verhindern, gingen die Sicherheitsbehörden brutal gegen Zwangsarbeiter:innen vor – besonders gegen jene aus Polen und der Sowjetunion. Der Strafkatalog reichte von Geldbußen über die Einweisung in „Arbeitserziehungslager“, eine Straflagersystem der Gestapo, bis zu Hinrichtungen.

Ob in der Stadtwacht, als Lagerpersonal oder als Denunziant:innen – viele Deutsche leisteten Hilfsdienste für die Sicherheitsbehörden. Eines der wichtigsten Herrschaftsinstrumente der Gestapo waren Denunziationen aus der Bevölkerung.

-> „GEFAHRENABWEHR IM AUSLÄNDEREINSATZ“

 

Die Kontrolle der Zwangsarbeiter:innen im Deutschen Reich unterstand dem Reichssicherheitshauptamt (RSHA), der Zentrale des nationalsozialistischen Verfolgungs- und Vernichtungsapparates. Unter dem Dach dieser Behörde waren im September 1939 der SS-Sicherheitsdienst (SD) mit der Sicherheitspolizei (Kriminalpolizei und Gestapo) zusammengefasst worden.

Maßgeblich zuständig für die Überwachung und Verfolgung ausländischer Arbeitskräfte war die Sicherheitspolizei, insbesondere die Geheime Staatspolizei (Gestapo). Im Laufe des Krieges überließen ihr die Justizbehörden immer mehr Verfügungsgewalt über Zwangsarbeiter:innen. Delikte von Arbeitskräften aus Polen und der Sowjetunion wurden seit 1943 ausschließlich von der Gestapo verfolgt und ohne Gerichtsurteil bestraft.

Ein Großteil der Ermittlungen der Gestapo während des Krieges richtete sich gegen Zwangsarbeiter:innen. Dabei stützte sie sich auf die Hilfe der Schutzpolizei in den Städten und der Gendarmerie in kleineren Gemeinden.


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