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„Verbotener Umgang“

Kontakte zwischen Zwangsarbeiter:innen und Deutschen konnten beiden Seiten zum Verhängnis werden.

Gruppenbild mit vier Frauen und drei Männern.
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Ständige Bewachung, 1941.
Die französischen Kriegsgefangenen Nobile Citerneschi und François Santini arbeiteten am Hof von Marie Renner.
Foto: Franz Gabriel / Walter Pakosta
Frauen, Männer und Kinder mit einem Wehrmachtssoldaten auf einem Ochsen.
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Ständige Bewachung, 1941.
Zwei Soldaten der Wehrmacht bewachten sie. Da die Soldaten an der Front benötigt wurden, übertrug man später die Bewachung an die Landwirte.
Foto: Franz Gabriel
Frauen, Männer und Kinder mit einem Wehrmachtssoldaten auf einem Ochsen und einem Wehrmachtssoldaten vor ihnen.
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Verbotene Erinnerungsfotos, 1941.
Die Aufgabe der Bewacher Walter Pakosta und Franz Gabriel bestand in der Verhinderung enger Kontakte zwischen den österreichischen Arbeitenden und den französischen Gefangenen.
Foto: Franz Gabriel / Walter Pakosta
Frauen, Männer und Kinder mit einem Wehrmachtssoldaten vor einem Leiterwagen.
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Verbotene Erinnerungsfotos, 1941.
Die von den Bewachern gemachten Fotos waren jedoch der Auslöser für eine vermutete Beziehung zwischen Nobile Citerneschi und Marie Renner.
Foto: Franz Gabriel / Walter Pakosta

Strenge rassistische Hierarchien bestimmten den Einsatz von Zwangsarbeiter:innen im Deutschen Reich. Die NS-Gesellschaft sah entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie in der Anwesenheit „minderwertiger“ Arbeitskräfte eine Bedrohung für die „rassische Reinheit“ des deutschen Volkes. Deshalb erließen Gestapo und Arbeitsverwaltung scharfe Aufenthalts- und Verhaltensregeln.

Auch geringe „Vergehen“ – wie das Zustecken von Butterbroten und Zigaretten oder einfach nur Gespräche – wurden von den Behörden als „verbotener Umgang“ verfolgt. Dabei spielten Denunziationen aus der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Besonders hart bestraft wurden die Zwangsarbeiter:innen. Für Männer aus dem östlichen Europa standen „verbotene Kontakte“ unter der Androhung der Todesstrafe. Deutsche Frauen wurden oft in Zuchthäuser und Konzentrationslager eingeliefert.

Das Beispiel zeigt die Paranoia der Verfolgungsbehörden: Einheimische Landarbeiter:innen, ein Wehrmachtssoldat und französische Kriegsgefangene gemeinsam auf einem Bild – dies erregte den Argwohn der NS-Behörden. Zumal Nobile Citerneschi, einer der betroffenen Franzosen, die Fotos 1941 von Marie Renner, seiner ehemaligen deutschen Arbeitgeberin, erhalten hatte. Citerneschi kam wegen der Unterstellung sexueller Kontakte mit Marie Renner vor ein Kriegsgericht. Der gleiche Verdacht führte zur Anklage von Marie Renner vor einem Sondergericht. Nach einer zweimonatigen Untersuchung wurde das „Verschulden“ von Marie Renner als gering befunden. Das Kriegsgerichtsurteil gegen Nobile Citerneschi ist nicht überliefert.


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