Strenge rassistische Hierarchien bestimmten den Einsatz von Zwangsarbeiter:innen im Deutschen Reich. Die NS-Gesellschaft sah entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie in der Anwesenheit „minderwertiger“ Arbeitskräfte eine Bedrohung für die „rassische Reinheit“ des deutschen Volkes. Deshalb erließen Gestapo und Arbeitsverwaltung scharfe Aufenthalts- und Verhaltensregeln.
Auch geringe „Vergehen“ – wie das Zustecken von Butterbroten und Zigaretten oder einfach nur Gespräche – wurden von den Behörden als „verbotener Umgang“ verfolgt. Dabei spielten Denunziationen aus der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Besonders hart bestraft wurden die Zwangsarbeiter:innen. Für Männer aus dem östlichen Europa standen „verbotene Kontakte“ unter der Androhung der Todesstrafe. Deutsche Frauen wurden oft in Zuchthäuser und Konzentrationslager eingeliefert.
Das Beispiel zeigt die Paranoia der Verfolgungsbehörden: Einheimische Landarbeiter:innen, ein Wehrmachtssoldat und französische Kriegsgefangene gemeinsam auf einem Bild – dies erregte den Argwohn der NS-Behörden. Zumal Nobile Citerneschi, einer der betroffenen Franzosen, die Fotos 1941 von Marie Renner, seiner ehemaligen deutschen Arbeitgeberin, erhalten hatte. Citerneschi kam wegen der Unterstellung sexueller Kontakte mit Marie Renner vor ein Kriegsgericht. Der gleiche Verdacht führte zur Anklage von Marie Renner vor einem Sondergericht. Nach einer zweimonatigen Untersuchung wurde das „Verschulden“ von Marie Renner als gering befunden. Das Kriegsgerichtsurteil gegen Nobile Citerneschi ist nicht überliefert.