
Die französischen Kriegsgefangenen Nobile Citerneschi und François Santini arbeiteten am Hof von Marie Renner.
Foto: Franz Gabriel / Walter Pakosta ©Wiener Stadt- und Landesarchiv

Zwei Soldaten der Wehrmacht bewachten sie. Da die Soldaten an der Front benötigt wurden, übertrug man später die Bewachung an die Landwirte.
Foto: Franz Gabriel ©Wiener Stadt- und Landesarchiv

Die Aufgabe der Bewacher Walter Pakosta und Franz Gabriel bestand in der Verhinderung enger Kontakte zwischen den österreichischen Arbeitenden und den französischen Gefangenen.
Foto: Franz Gabriel / Walter Pakosta
©Wiener Stadt- und Landesarchiv

Die von den Bewachern gemachten Fotos waren jedoch der Auslöser für eine vermutete Beziehung zwischen Nobile Citerneschi und Marie Renner.
Foto: Franz Gabriel / Walter Pakosta
©Wiener Stadt- und Landesarchiv
Strenge rassistische Hierarchien bestimmten den Einsatz von Zwangsarbeiter:innen im Deutschen Reich. Die NS-Gesellschaft sah entsprechend der nationalsozialistischen Ideologie in der Anwesenheit „minderwertiger“ Arbeitskräfte eine Bedrohung für die „rassische Reinheit“ des deutschen Volkes. Deshalb erließen Gestapo und Arbeitsverwaltung scharfe Aufenthalts- und Verhaltensregeln.
Auch geringe „Vergehen“ – wie das Zustecken von Butterbroten und Zigaretten oder einfach nur Gespräche – wurden von den Behörden als „verbotener Umgang“ verfolgt. Dabei spielten Denunziationen aus der Bevölkerung eine wichtige Rolle. Besonders hart bestraft wurden die Zwangsarbeiter:innen. Für Männer aus dem östlichen Europa standen „verbotene Kontakte“ unter der Androhung der Todesstrafe. Deutsche Frauen wurden oft in Zuchthäuser und Konzentrationslager eingeliefert.

Der Gendarm von Atzenbrugg (Niederösterreich) musste aufgrund einer Anzeige den Fall von Marie Renner untersuchen. Nach einer zweimonatigen Untersuchung wurde das „Verschulden“ von Marie Renner als gering befunden. ©Wiener Stadt- und Landesarchiv
Der Gendarm von Atzenbrugg (Niederösterreich) musste aufgrund einer Anzeige den Fall von Marie Renner untersuchen. Nach einer zweimonatigen Untersuchung wurde das „Verschulden“ von Marie Renner als gering befunden. ©Wiener Stadt- und Landesarchiv
Das Beispiel zeigt die Paranoia der Verfolgungsbehörden: Einheimische Landarbeiter:innen, ein Wehrmachtssoldat und französische Kriegsgefangene gemeinsam auf einem Bild – dies erregte den Argwohn der NS-Behörden. Zumal Nobile Citerneschi, einer der betroffenen Franzosen, die Fotos 1941 von Marie Renner, seiner ehemaligen deutschen Arbeitgeberin, erhalten hatte. Citerneschi kam wegen der Unterstellung sexueller Kontakte mit Marie Renner vor ein Kriegsgericht. Der gleiche Verdacht führte zur Anklage von Marie Renner vor einem Sondergericht. Nach einer zweimonatigen Untersuchung wurde das „Verschulden“ von Marie Renner als gering befunden. Das Kriegsgerichtsurteil gegen Nobile Citerneschi ist nicht überliefert.

Für das Sondergerichtsverfahren gegen Marie Renner wurden die auf den einzelnen Fotos Abgebildeten vermerkt. Insgesamt wurden Nobile Citerneschi sechs Fotos abgenommen. Das Kriegsgerichtsurteil gegen ihn ist nicht überliefert.
©Wiener Stadt- und Landesarchiv.
Für das Sondergerichtsverfahren gegen Marie Renner wurden die auf den einzelnen Fotos Abgebildeten vermerkt. Insgesamt wurden Nobile Citerneschi sechs Fotos abgenommen. Das Kriegsgerichtsurteil gegen ihn ist nicht überliefert.
©Wiener Stadt- und Landesarchiv.